Was Artikel 4 aktuell verlangt
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen ergreifen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und weiterer in ihrem Auftrag handelnder Personen unterstützen. Zu berücksichtigen sind insbesondere technisches Wissen, Erfahrung, Aus- und Fortbildung sowie der konkrete Einsatzkontext und die Menschen, auf die sich die Nutzung auswirken kann.
Die im Juli 2026 geänderte Fassung stellt zugleich klar: Unternehmen müssen kein bestimmtes Kompetenzniveau jeder einzelnen Person garantieren. Das entbindet sie nicht von Maßnahmen, verhindert aber eine schematische Einheitslösung.
Dieser Leitfaden bietet eine praktische Struktur, aber keine Rechtsberatung oder Konformitätsbestätigung für den Einzelfall.
KI-Systeme und Nutzungssituationen erfassen
Der Ausgangspunkt ist keine allgemeine Schulungsagenda, sondern eine kurze Bestandsaufnahme. Ein Unternehmen sollte wissen, welche KI-Systeme bereits genutzt oder eingeführt werden und für welche Aufgaben sie eingesetzt werden.
- Eingesetzte oder geplante KI-Systeme und verantwortliche Bereiche
- Typische Aufgaben, verarbeitete Informationen und betroffene Prozesse
- Personen, die Systeme bedienen, Ergebnisse prüfen oder Entscheidungen freigeben
- Mögliche Auswirkungen auf Kunden, Beschäftigte oder andere betroffene Gruppen
- Vorhandene Richtlinien, Freigaben und Eskalationswege
Zielgruppen nach Rolle und Risiko unterscheiden
Nicht jede Person braucht dieselbe Tiefe. Anwender benötigen andere Handlungssicherheit als Führungskräfte, interne Multiplikatoren, Datenschutz- oder Compliance-Verantwortliche und technisch zuständige Teams.
Die Segmentierung sollte pragmatisch bleiben: wenige klar definierte Zielgruppen mit konkreten Anwendungssituationen sind meist wirksamer als viele theoretische Rollenprofile.
- Anwender: sichere Eingaben, Grenzen, Ergebnisprüfung und zulässige Nutzung
- Führungskräfte: Verantwortung, Freigaben, Ressourcen und risikobewusste Einführung
- Multiplikatoren: Hilfestellung, wiederkehrende Fragen und Transfer in den Alltag
- Fachstellen: Datenschutz, Informationssicherheit, Compliance und Governance
- Technische Rollen: Systemgrenzen, Monitoring, menschliche Aufsicht und Änderungen
Messbare Lern- und Handlungsziele festlegen
Ein Kompetenzprogramm wird greifbar, wenn es beschreibt, was Teilnehmende anschließend einordnen, anwenden oder entscheiden können sollen. Reine Wissensvermittlung reicht bei operativer KI-Nutzung selten aus.
- Funktionsweise, Chancen und typische Grenzen des eingesetzten Systems erklären
- Halluzinationen, Verzerrungen und sensible Informationen erkennen
- Ergebnisse anhand fachlicher Kriterien prüfen und Unsicherheit kenntlich machen
- Interne Leitplanken, Freigaben und Eskalationswege korrekt anwenden
- Fälle erkennen, bei denen menschliche Kontrolle oder eine Fachstelle nötig ist
Das passende Maßnahmenpaket wählen
Artikel 4 schreibt keinen bestimmten Kurstyp vor. Abhängig von Zielgruppe und Nutzung können kurze Awareness-Formate, praktische Workshops, rollenbezogene Vertiefungen, Leitfäden, Sprechstunden oder wiederkehrende Lernimpulse kombiniert werden.
Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass das bloße Lesen von Bedienungsanleitungen in vielen Fällen nicht wirksam sein dürfte. Entscheidend ist, ob die Maßnahme im konkreten Arbeitskontext zu sicherem Handeln beiträgt.
- Gemeinsames Basismodul für Grundverständnis und Begriffe
- System- oder rollenbezogene Übungen mit realistischen Situationen
- Kurze Leitplanken und Entscheidungshilfen für den Arbeitsplatz
- Vertiefung für Führungskräfte, Multiplikatoren und Fachstellen
- Auffrischung bei neuen Systemen, geänderten Regeln oder wiederkehrenden Fehlern
Durchführung und Weiterentwicklung festhalten
Ein internes Protokoll macht sichtbar, welche Maßnahme für welche Zielgruppe und welchen Einsatzkontext durchgeführt wurde. Ein offizielles Artikel-4-Zertifikat ist laut Kommission nicht erforderlich.
Dokumentation sollte nicht nur Teilnahme erfassen. Aussagekräftiger sind Zielgruppe, Systeme, Lernziele, Inhalte, Praxisanteile, Datum, Dauer und vereinbarte nächste Schritte. Details dazu zeigt der vertiefende Leitfaden zur Dokumentation von KI-Kompetenz.
- Maßnahme und Zielgruppe benennen
- Behandelte Systeme, Rollen, Risiken und Lernziele festhalten
- Datum, Dauer, Format und Teilnehmendenkreis dokumentieren
- Materialien, Übungen und interne Leitplanken referenzieren
- Überprüfung und mögliche Auffrischung terminieren
Was Unternehmen nicht pauschal benötigen
Die aktuelle offizielle Einordnung enthält keine allgemeine Pflicht zu einem bestimmten Zertifikat, einem einheitlichen Kursumfang oder einer speziellen Governance-Rolle allein für Artikel 4. Auch eine einzelne Schulung beweist nicht automatisch die vollständige Einhaltung des AI Acts.
Für Hochrisiko-KI-Systeme und andere regulierte Kontexte können zusätzliche Pflichten gelten. Solche Fälle sollten mit den zuständigen Fachstellen und qualifizierter Rechtsberatung bewertet werden.
Offizielle Grundlagen
Stand: . Die zeitabhängigen Aussagen orientieren sich an folgenden Primärquellen:
- Europäische Kommission: AI Literacy – Questions & Answers
Aktuelle Erläuterungen zu Zielgruppen, Maßnahmen, Dokumentation und Durchsetzung von Artikel 4.
- Änderungsverordnung (EU) 2026/1744
Amtlicher Wortlaut der seit Juli 2026 geltenden Änderung von Artikel 4.
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für die Bewertung konkreter Systeme und Pflichten sollten die zuständigen Fachstellen oder eine qualifizierte Rechtsberatung einbezogen werden.